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Diesen Werkstätten vertrauen Autofahrer am meisten

Selbst wenn es keine Mängel gibt: Das Auto muss regelmäßig in die Werktatt. Aber welche ist die beste? Und wie kann man dabei sparen? Hier sind die Antworten. Eine große Umfrage der Zeitschrift "Auto Bild" hat ermittelt, welche Werkstattketten bei den Autofahrern am besten ankommen. Mehr als 40.000 Leser haben dabei ihre Favoriten genannt. Hier sind die Top Ten – und Tipps, wie Sie die Werkstattkosten deutlich senken können. Wie kann man bei den Werkstattkosten sparen? Um die 440 Euro pro Jahr: So viel zahlen Autofahrer im Schnitt für Reparaturen und Wartung ihres Autos. Hinzu kommen die Kosten für Unfallreparaturen, die in der Statistik nicht enthalten sind. Diese Kosten lassen sich zwar nicht verhindern – aber senken. Hier sind die besten Tipps der Experten vom Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. ("www.gva.de"): Fragen Sie gezielt nach Teilen des freien Marktes – auch in herstellergebundenen Werkstätten. Die Teile der Zulieferer sind nicht schlechter als das Zubehör der Autobauer. Aber sie sind oftmals deutlich billiger. Diese Teile können auch von Markenwerkstätten bezogen und verbaut werden. Freie Werkstätten sind meist günstiger als herstellergebundene. Mancher Autofahrer befürchtet Probleme mit der Gewährleistung, wenn er nicht die Werkstätten seines Herstellers ansteuert. Dazu gibt es aber keinen Grund. Im Gewährleistungsfall zählt nämlich nur, wer das Problem verursacht hat und nicht, wo Inspektionen durchgeführt wurden. Auch kostenlose Neuwagengarantien stehen nicht auf dem Spiel, wenn Sie eine freie Werkstatt wählen. Autoinspektion bei Vertragswerkstatt oder bei freier Werkstatt? Wer einen Gebrauchtwagen fährt, kann Wartungs- und Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lassen, ohne dass die Garantie beeinträchtigt wird. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen deutsches AGB-Recht und sind unwirksam. Es gibt jedoch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer freien Werkstatt: Die Werkstatt muss die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers ausführen. Zur Sicherheit sollte ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung erfolgen. Anders sieht es bei Garantieansprüchen für Neuwagen aus. Hier kann der Händler im Einzelfall auf einer Vertragswerkstatt bestehen. Außerdem können Fahrzeughersteller eine Kulanzleistung verweigern, wenn das Fahrzeug zuvor in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde.