Nicht behindern: Fahrräder und E-Scooter richtig abstellen
Berlin (dpa/tmn) - Fahrräder und E-Tretroller dürfen grundsätzlich zwar am Straßenrand, auf Bürgersteigen und Grünstreifen oder in Fußgängerzonen parken. Sie dürfen dabei andere Verkehrsteilnehmer aber nicht behindern, erklärt die auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Zum