Dienstfahrt mit dem eigenen Auto: Darf der Chef das verlangen?
Kein Firmenwagen, kein Mietwagen – und der Kunde wartet. Ob Arbeitgeber in solchen Fällen auf die Privatwagen ihrer Beschäftigten zurückgreifen dürfen, hängt von einer entscheidenden Frage ab. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber darf seine Beschäftigten nicht einseitig dazu verpflichten, das eigene Auto für Dienstfahrten zu nutzen. Eine Pflicht kann sich nur ergeben, wenn etwas Entsprechendes wirksam vereinbart wurde – etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.
