LG-Urteil: Wer zahlt nach Autobrand für den Schaden am Nachbarauto?
Rostock (dpa/tmn) - Beschädigt ein brennendes Auto auf einem Parkplatz ein Nachbarfahrzeug, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Brandautos für den Schaden aufkommen. Und zwar in der Regel dann, wenn es keine Hinweise auf Brandstiftung gibt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Rostock (Az.: 1