Nur geringe Einnahmeverluste: Keine Ausnahme bei Fahrverbot für Zahnarzt
Berlin (dpa/tmn) - Von einem verhängten Fahrverbot kann im Einzelfall nur bei unangemessener Härte abgesehen werden. Etwa wenn dadurch entstehende Einkommensverluste die Existenz bedrohen. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 Ws (B) 111/19-162 Ss 46/19).