Gericht gibt Kläger Recht - Dieselskandal: Vorgerichtliche Anwaltskosten werden ersetzt
Koblenz (dpa/tmn) - Wer im Rahmen des Dieselskandals seinen Autokauf gerichtlich rückgängig machen kann, hat einen umfangreichen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenso wie die Kosten einer Kreditfinanzierung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz