Urteil: Autofahrer haften nicht für Unfallschäden in Waschanlage
Koblenz (dpa) - Ein Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor, das sich auf einem automatisierten Förderband einer Waschstraße befinde, sei nicht "in Betrieb", urteilte das rheinland-pfälzischeOberlandesgericht in Koblenzjetzt einer Mitteilung zufolge. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung