Blechschäden beim Ausparken - Schon bei Kleinstschäden: Wegfahren ist Fahrerflucht
Koblenz (dpa/tmn) - Wer beim Ausparken mit seinem Wagen ein anderes Auto beschädigt und einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Bereits kleinste Schäden mit geringem Streitwert zählen als Unfall, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Doch nicht jede Berührung ist gleich ein Problem, etwa wenn