Tür auf und rumms: Haftet Einparkender für Türunfall?
Saarbrücken (dpa/tmn) - Egal, ob im fließenden Verkehr oder auf einem Parkplatz: Autofahrer öffnen Türen nur, wenn sie damit niemanden gefährden können. Ansonsten müssen sie nach einem Unfall überwiegend haften. Das zeigt zumindest ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 70/18), über das