Assistenzsystemen vertrauen?: Zu schnelle Fahrer können sich nicht auf Tempomat berufen
Köln (dpa/tmn) - Assistenzsysteme können Autofahrer zwar unterstützen. Dennoch ist zum Beispiel ein Tempomat keine Grundlage dafür, um Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung zu erheben. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: III-1 RBs 213/1), auf den der ADAC hinweist.