Stopp auf dem Förderband: Halter haftet nicht bei Waschstraßen-Unfall
Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Der Motor ist aus, das Auto steht: In manchen Waschstraßen werden Fahrzeuge wie Gegenstände auf einem Förderband transportiert. Passiert dabei ein Unfall, haftet der betroffene Halter nicht aufgrund der Betriebsgefahr seines Autos. Das zeigt ein rechtskräftiges Urteil (Az.