Gesetz der Straße: Handynutzung am Steuer muss für Ahndung nachgewiesen werden
Berlin (dpa/tmn) - Am Steuer gilt: Finger weg vom Mobiltelefon. Wer sein Handy dann mit den Händen benutzt, muss mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Für eine Ahndung muss die Nutzung aber nachgewiesen werden, wie ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 273/19-162 Ss 112/