Zweckentfremdung: Tankstelle haftet nicht für Lackschaden durch Fensterwischer
Coburg (dpa/tmn) - An vielen Tankstellen stehen Wassereimer samt Wischer als Service für die Autofahrer bereit. Wer jedoch auf die Idee kommt, mit dem Wischer nicht die Fensterscheiben, sondern die Motorhaube von Schmutz zu befreien, kann bei Kratzern nicht die Tankstelle für Schäden haftbar machen.