Nicht abgestiegen: Radler haftet mit für Unfall auf Zebrastreifen
Goslar (dpa/tmn) - Wer als Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen mit einen Kraftfahrzeug kollidiert, haftet beim Unfall mit. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hingewiesen. Knochenbrüche und besc