E-Auto vom Chef: Batterieauto lohnt mehr als Hybridfahrzeug
Berlin (dpa/tmn) - Wer ein dienstliches E-Auto privat nutzt, muss seit Jahresbeginn statt 0, 5 Prozent nur noch 0, 25 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. "Die Neuregelung gilt aber nur für reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenneupreis einen Wert