Haftung nach Unfällen: Auto-Infotainment bedienen bei Tempo 200 ist grob fahrlässig
Nürnberg (dpa/tmn) - Wer auf deutschen Autobahnen viel schneller als mit der Richtgeschwindigkeit Tempo 130 fährt, muss ganz besonders konzentriert sein. Bei so hoher Geschwindigkeit das Infotainmentsystem im Fahrzeug zu bedienen, ist grob fahrlässig und führt zur Mithaftung nach einem Unfall. Das g