Zugausfälle bei Sturm: Diese Rechte haben Bahnreisende
Berlin (dpa/tmn) - Bei Einschränkungen im Bahnverkehr infolge eines Sturm haben Fahrgäste umfassende Rechte. Erreichen sie ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, erstattet die Bahn grundsätzlich einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Mi