Seitenstreifen befahren: Nur in Ausnahmefällen
Wieder mal Stau auf der Autobahn: Wie schön wäre es da, wenn man einfach den Seitenstreifen befahren könnte, um schneller zur nächsten Ausfahrt zu gelangen. Das ist jedoch ein Verkehrsdelikt. Mögliche Ausnahmen sind Notfälle und polizeiliche Anweisungen. Wer im Stau nicht vorankommt und es eilig hat