Diesel-Vergleich: Betroffene müssen Angebot nicht gleich annehmen
München (dpa/tmn) - Nach dem Vergleich von VW und Verbraucherschützern im Rahmen der Musterfeststellungsklage bekommen Betroffene in diesen Tagen Post von Volkswagen. Darauf weist der ADAC hin. Wer Anspruch auf eine Entschädigung habe, bekomme darin die Zugangsdaten für eine Website mitgeteilt. Auf