Schadenersatz: Unfallopfer steht Erstattung voller Werkstattkosten zu
Buxtehude (dpa/tmn) - Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben Anspruch auf vollen Schadenersatz. Dazu zählen auch einzelne Rechnungsposten der Werkstatt wie Reinigung und eine Probefahrt. Auch Überführungskosten können hinzukommen - allerdings nur, wenn sie angemessen sind. Das geht aus einem Urteil