Steuer-Rat: Erben können rückwirkend Kfz-Steuerbefreiung beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Erben treten rechtlich gesehen in die Fußstapfen des Verstorbenen. Deshalb können sie auch nachträglich eine Kfz-Steuerbefreiung beantragen, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten die Voraussetzung für eine Vergünstigung erfüllte. "Damit haben Erben die Möglichkeit, die Kfz-Steu