Gesetz der Straße: Busfahrer muss für Fahrgast-Sturz nicht haften
München (dpa/tmn) - Fahrgäste in Linienbussen sind in erster Linie selbst dafür verantwortlich, festen Halt zu finden. Kommt es zu einem Sturz, weil der Fahrer aufgrund des Verkehrsgeschehens plötzlich bremsen musste, kann ein betroffener Gast den Fahrer nicht haftbar machen. Das zeigt zumindest ein