Für Folgeschaden - Reparaturbedarf nicht erwähnt: Autowerkstatt haftet
Düsseldorf (dpa/tmn) - Autowerkstätten haben bei Fahrzeugreparaturen umfangreiche Prüf- und Hinweispflichten. Wenn sie ihre Kunden nicht auf nötige Reparaturen hinweisen, können sie für Folgeschäden haften müssen. Das leitet sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ab, auf das d