Verkehrsrecht - Mit Fahrrad in Fußgängerzone gerollert: Bußgeld droht
München (dpa/tmn) - Absteigen - so lautet in der Regel die Devise für Radler in Fußgängerzonen. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für alle, die ihr Fahrrad als Roller nutzen. Und selbst wenn Fahrzeugverkehr sogar gestattet ist, darf der nicht schneller als erlaubt unte