Gesetz der Straße - Autounfall auf kurviger Straße: Muss die Gemeinde haften?
Koblenz (dpa/tmn) - Wer auf einer klar erkennbar engen und kurvigen Straße zu schnell fährt, muss für die Unfallfolgen selbst haften. Eine offenkundige Gefährlichkeit bedarf keiner besonderen Warnschilder durch die Gemeinde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinwe