Gesetz der Straße - Urteil: Kfz-Versicherung zahlt auch bei Autobrand dank Grill
Saarbrücken (dpa/tmn) - Eine Kfz-Haftpflicht muss Dritten Schäden ersetzen, die beim Betrieb des Autos entstanden sind. Das kann auch schon der Fall sein, wenn das Auto im eigentlichen Sinne gar nicht in Betrieb war. Es reicht aus, dass die für den Schaden ursächliche Gefahr von ihm ausging. Das zei