Urteil: Radler muss eventuell für Trainingsunfall haften
Frankfurt/Main - (dpa/tmn) - Wer sich als Radsportler mit anderen zum Wettkampf oder zu einem sportlichen Trainingsfahrt zusammenschließt, nimmt das typische Risiko auf die eigene Kappe. Konkret heißt das: Kommt es etwa im Pulk im Windschatten bei zu wenig Abstand zum Unfall, gilt in der Regel ein H