Finanzgericht zeigt auf: Taxifahrten zur Arbeit können steuerlich absetzbar sein
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten die Kosten für den Weg zur Arbeit in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Grundsätzlich gilt dafür die sogenannte Pendlerpauschale. Das heißt: 0, 30 Euro je Entfernungskilometer - also für den einfachen Fahrtweg - sind absetzbar. Darüber sind Kosten nur abse