Neue Straßenverkehrsordnung: Gegen aktuelle Verkehrsregeln verstoßen? Einspruch einlegen
Hamburg (dpa/tmn) - Wer von den schärferen Sanktionen der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) betroffen ist, sollte bereits direkt bei der Bußgeldbehörde Einspruch einlegen. Etwa, wem ein Fahrverbot droht, das seit Ende April schon ab 21 km/h zu schnell innerorts verhängt wird. Nach Ansicht von Expe