Recht im Verkehr - Auto verliehen: Haftet Halter für Umweltplakettenverstoß?
Düsseldorf (dpa/tmn) - Für Verkehrsverstöße wie Falschparken in einer Umweltzone muss ein Halter eines Autos nicht aufkommen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. Allerdings kann er die Fahrerermittlung bezahlen müssen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, auf das der ADAC