Steuer-Rat: Unterhaltskosten für Schwester steuerlich absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Verpflichtet sich ein Steuerzahler Lebenshaltungskosten eines Verwandten zu übernehmen, so dass dieser in Deutschland geduldet wird, können die übernommenen Ausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Es handelt sich dann um sogenannte außergewöhnliche Belastungen.