Kind verletzt Fußgängerin: Auch junge Radler können für Unfall haften
Celle (dpa/tmn) - Auch ein Kind im Alter ab sieben Jahren kann dafür haften müssen, wenn es einen Verkehrsunfall verursacht. Ob Ansprüche an seine Eltern geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das zeigt nach Angaben des ADAC ein Urteil des Oberlan