Gesetz der Straße: Lautes Auto keine Entschuldigung für Martinshorn-Überhören
Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer müssen immer ihrer Pflicht nachkommen, für Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist. In