Durch Kreisel gedriftet: Angeberei oder illegales Autorennen?
Zweibrücken (dpa/tmn) - Wer ein Rennen auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch das Driften durch einen Kreisverkehr müssen Gerichte nicht unbedingt als Rennen werten. Das zeigt ein Urteil (Az.: 1 OLG 2 Ss 34/20) des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, auf