Steuer-Tipp: Geld für Werbung am Mitarbeiter-Auto kann Arbeitslohn sein
Münster (dpa/tmn) - Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter, dass an den Privatautos der Arbeitnehmer eine Firmenwerbung angebracht wird, sollte auch an die Lohnsteuer gedacht werden. Denn rechtlich handelt es sich dabei um Mietverträge über Werbeflächen. "Werden die Verträge nur mit eigenen Mitarbe