Überholender war im Recht - Nicht zurückgeschaut: Kein Schadenersatz nach Wende-Unfall
Koblenz (dpa/tmn) - Wer als Autofahrer beim Wenden nicht ausreichend auf den Verkehr hinter sich achtet und außerdem eine schraffierte Fläche auf der Straße überfährt, kann nach einem Unfall nicht mit Schadenersatz rechnen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, auf das der ADAC