Urteil des BGH: Durchgerosteter Auspuff ist bei älterem Auto kein Mangel
Karlsruhe (dpa) - Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Gewöhnlicher Verschleiß sei kein Sachmangel, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einemUrteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in a