BGH-Urteil - Auto-Leasing: Neuwert-Entschädigung steht dem Kunden zu
Karlsruhe (dpa) - Wird ein geleastes Auto gestohlen, steht die Neupreis-Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung dem Kunden und nicht der Leasingfirma zu. Alles andere wäre unbillig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem nun veröffentlichten Urteil. (Az. VIII ZR 389/18) B