Urteil: Touchscreen-Bedienung darf nicht vom Fahren ablenken
Karlsruhe (dpa/tmn) - Einen fest eingebauten berührungsempfindlichen Bildschirm im Auto dürfen Fahrer nur dann bedienen, wenn dies mit einem kurzen, den Straßen- und Wetterverhältnissen angepassten Blick zusammengeht. Alles andere wird ähnlich wie ein Handyverstoß geahndet. Dies gilt selbst dann, we