Darf die Versicherung kürzen?: Wenn das Garagenauto nachts parkt draußen
Magdeburg (dpa/tmn) - Wer bei der Versicherung angibt, sein Auto nachts in einer Garage einzustellen, sollte das auch wirklich immer tun. Denn steht es davor, darf die Versicherung den Anspruch nach einem Diebstahl reduzieren. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg (Az.: 11 O 217/18), über