Urteil: Passfoto kann bei Bußgeldbescheid Identität klären
Koblenz (dpa/tmn) – Eine Bußgeldstelle darf sich vom Einwohnermeldeamt ein Passfoto besorgen, um die Identität eines Autofahrers zu klären. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin (Az.: 3 OWi