Autoversicherung: Nur eingetragene Fahrer ans Steuer lassen
München (dpa/tmn) - Nur wer in der Kfz-Versicherung als Fahrer oder Fahrerin eingetragen ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Autos. Verursachen andere Personen einen Unfall, kommt zwar die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf, berichtet das Vergleichsp