Gericht hat entschieden: Wer haftet nach Unfall auf Streugutresten?
Schleswig (dpa/tmn) - Streupflichtige müssen das ausgebrachte Streugut nicht sofort nach jeder Nutzung wieder entfernen. Auch die Wahl des jeweils geeigneten Streuguts steht beispielsweise einer Kommune frei. Das zeigt ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 7 U 25/19), auf