Urteil: Angabe von Unfallschäden bei Gebrauchtwagenverkauf Pflicht
Coburg (dpa/tmn) - Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss dem Käufer ungefragt bekannte Mängel und Unfallschäden mitteilen. Das gilt auch dann, wenn diese fachmännisch behoben wurden. Ansonsten kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Käufer da