Gesetz der Straße - Handy im Auto zwischen Schulter und Ohr geklemmt: Verstoß?
Köln (dpa/tmn) - Am Steuer darf nur mit geeigneter Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die gleiche wie bei einem Handyverstoß, bei dem das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten wurde. Das unterstre