Regeln im Straßenverkehr: Für E-Scooter gilt die 0, 5-Promille-Grenze
Stuttgart (dpa/tmn) - Bei der Nutzung eines E-Scooters gilt wie am Steuer eines Autos eine Alkoholgrenze von 0, 5 Promille. Für Pkw-Führerscheinneulinge in der Probezeit liegt diese sogar bei 0 Promille. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin. E-Scooter versprechen Spaß und bringen den Fahre