Verkehrsrecht - In Kreuzung geparkt: Fünf-Meter-Regel schützt vor Bußgeld
Hamburg (dpa/tmn) - Fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt beider Kreuzungsstraßen: Wer beim Parken diesen Abstand einhält, vermeidet ein Bußgeld oder das Abschleppen seine s Autos. Bei rechtwinkligen Kreuzungen sind dies fünf Meter von der Ecke in beide Richtungen gemessen, erklärt Daniela Mielchen, A