Abgenutzte Verschleißteile - Gebrauchtwagen: Rücktritt vom Kauf wegen defekter Dichtung?
Limburg (dpa/tmn) - Bei einem alten Gebrauchtwagen müssen Käufer mit bereits abgenutzten Verschleißteilen rechnen. Sie werden nicht als Sachmangel gewertet und ermöglichen keinen Rücktritt vom Kauf. Das zumindest ergibt ein Urteil des Amtsgerichts Limburg (Az.: 4 C 3 193/20), von dem die Arbeitsgeme