Gericht: Gleiche Promille-Regeln für Boot und Auto
Karlsruhe (dpa/lsw) - Auch wenn Schiffe meist langsamer unterwegs sind als Autos, gelten Menschen am Steuer ab einem Promillewert von 1, 1 als nicht mehr fahrtüchtig. Das Schifffahrtsobergericht beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat seine Rechtsprechung geändert und den Wert von 1, 3 Promille her