Es kann teuer werden - Falschparker: Diese Rechte haben Grundstückseigentümer
Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf fremdem Privatgrund abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das gilt auch für Autos, die länger als zulässig etwa auf einem Supermarkt-Parkplatz parken. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter, heißt es vonStiftung Warentest. Mehr n